Berater Mittelstand
Steuerberater
Der Beruf des Steuerberaters wird den freien Berufen zugeordnet. Seine Haupttätigkeit besteht in der Beratung zu steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Um eine Ausbildung zum Steuerberater machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Da es sich beim Beruf des Steuerberaters um einen freien Beruf handelt, unterliegt der Steuerberater nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung. Sein Tätigkeitsbereich und die Zulassung sind in Deutschland im Steuerberatungsgesetz und in der dazugehörigen Durchführungsverordnung definiert. Steuerberater sind nach dem §3 Abs.1 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz uneingeschränkt zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Es gibt viele Beratungstätigkeiten, die nur von einem zugelassenen Steuerberater ausgeführt werden dürfen. In Deutschland sind die Steuerberaterkammern die berufsständischen Vertretungen der Steuerberater. Sie schließen sich unter dem Dach der Bundessteuerberaterkammer (KdöR) zusammen.
Ein Steuerberater wird nur dann tätig, wenn er einen entsprechenden Auftrag erhalten hat. Im Auftrag sind die zu erbringenden Leistungen, die der Steuerberater später dem Mandanten in Rechnung stellen kann, eindeutig definiert. Der Auftrag sollte möglichst in schriftlicher Form eindeutig und klar festgelegt werden.
Durch die gesetzlichen Regelungen des Berufsstandes der Steuerberater ist eine gewisse Qualität und Sicherheit gewährleistet. Steuerberater müssen ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft ausüben. Dabei verzichten sie auf berufswidrige Werbung, sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen anvertrauen Angelegenheiten angehalten und sind vom Gesetz her verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese versichert den einzelnen Steuerberater gegen mögliche Pflichtverletzungen im Rahmen seiner Berufsausübung ab. Der Versicherungsschutz umfasst die berufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Hilfeleistungen in Steuersachen und auch weitere Leistungen, die ein Steuerberater im Rahmen der jeweils vereinbarten Tätigkeit erbringen kann.
Für die Steuerberater und Steuerberaterinnen in Deutschland hat die Bundeskammerversammlung der Bundesteuerberaterkammer im Juni 2006 ein Leitbild des steuerberatenden Berufes verabschiedet.
Demnach sind Steuerberater und Steuerberaterinnen Angehörige eines freien Berufs und Organ der Steuerrechtspflege. Zudem nehmen Steuerberater im Rahmen der Volkswirtschaft eine bedeutende Dienstleistungsfunktion ein. Sie tragen ein hohes Maß an Verantwortung und haben eine besondere Vertrauensstellung. Begründet ist dies in der gesetzlich geschützten beruflichen Verschwiegenheit und der detaillierten Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse ihrer Mandanten. Sie begleiten ihre Mandanten als kompetente und unabhängige Ratgeber in allen Fragen in steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht. Steuerberater /-innen in Deutschland verfolgen das Ziel, die Interessen der Unternehmen, Institutionen oder Privatpersonen optimal zu vertreten und deren wirtschaftlichen Erfolg zu fördern und zu sichern. Das Leistungsangebot eines Steuerberaters umfasst im Wesentlichen die Rechnungslegung nach nationalen und internationalen Vorgaben sowie die Steuerberatung und deren steuerlichen Rechtsschutz. Des weiteren gehört hierzu die Beratung in privaten Vermögensangelegenheiten, die betriebswirtschaftliche Beratung sowie die Durchführung von gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen. Der deutsche Steuerberater übt seinen Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft aus. Durch die qualifizierte Ausbildung mit einer konsequenten Fortbildung, einer effizienten Kanzleiführung und einem Qualitätsmanagement schaffen Steuerberater die Grundlage, um auch zukünftigen Anforderungen flexibel begegnen zu können.
Neben dem Beruf des Steuerberaters gibt es weitere Berufsgruppen, die zur steuerrechtlichen Beratung bzw. zur Durchführung von Teilaufgaben bevollmächtig sind. Hierzu gehören Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte – hierbei besonders der Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Auch Lohnsteuerhilfevereine, die ihren Mitgliedern eine Steuerberatung im Rahmen ihrer Befugnis nach dem §4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes anbieten, und Buchführungshelfer, die jedoch nur die Finanzbuchhaltung erstellen dürfen, gehören zu den steuerrechtlichen Berufen.
Steuerberater müssen eine ganze Reihe von gesetzlichen Berufspflichten erfüllen, zu denen auch die Gewissenhaftigkeit zählt. Zudem müssen sie die Entwicklungen der Gesetzgebung, der Rechtssprechung und der Betriebswirtschaftslehre beachten.
Die Notwendigkeit, das Leistungsangebot eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, besteht nicht nur bei Großunternehmen sondern auch bei mittleren und kleineren Unternehmen sowie für Privatpersonen.
Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden sie unter der Rubrik „Downloads/Berufsrecht“ auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer unter www.bundessteuerberaterkammer.de.